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Beitragsseiten

                           

A

Adventssingen

In der Adventszeit findet in der Aula für alle Schüler ein Advents-/Weihnachtssingen statt.

Aktive Pause

Um die Pausen sinnvoll zur Entspannung und zum Spielen nutzen zu können, bietet unser Pausenhof verschiedene Spielmöglichkeiten. Das Klettergerüst und der Outdoor-Rundlauf haben sich unsere Schülerinnen und Schüler gewünscht und finanziert wurden sie u. a. aus den Spenden zum Sponsorenlauf. Außerdem steht jeder Klasse eine Kiste mit Spielgeräten zur Verfügung (Seilchen, Bälle, usw.).

Alarmproben (Feueralarm)

Zweimal im Jahr werden Alarmproben abgehalten. Die erste angekündigte Alarmprobe findet meistens innerhalb von 8 Wochen nach Beginn eines Schuljahres statt. Für jede Klasse gibt es einen eigenen Fluchtweg. Die zweite Alarmprobe im zweiten Schulhalbjahr wird nicht (vorher) angekündigt.

Alexander Hegius

Nach ihm ist unsere Schule benannt. Alexander Hegius lebte von 1433 bis 1498 und stammt aus dem Burgmannsgeschlecht Heek. In seiner Zeit war er als Rektor und Humanist anerkannt. Er war Lehrer des berühmten Erasmus von Rotterdam, eines bedeutenden Theologen und Vertreters des christlichen Humanismus der Renaissance.
In unserer Aula befindet sich ein Wandgemälde des Alexander Hegius.

B

Beratung für den Übergang zu weiterführenden Schulen

Um die Herbstferien herum führen wir einen Informationsabend für die Eltern der Viertklässler durch, auf dem wir die Grundlagen unserer Empfehlungen erläutern und die Bildungsgänge der Sekundarstufe vorstellen.

Der/die Klassenlehrer/in berät die Erziehungsberechtigten in einem persönlichen Gespräch über alle Möglichkeiten der weiteren schulischen Förderung.

Mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 erhalten die Erziehungsberechtigten eine begründete Empfehlung für die Schulform, die für die weitere Förderung am besten geeignet erscheint; dabei ist jeweils neben der Hauptschule, der Realschule, der Sekundarschule oder dem Gymnasium auch die Gesamtschule zu benennen. Über die Empfehlung und deren Begründung entscheidet die Klassenkonferenz als Versetzungskonferenz auf der Grundlage des Leistungsstandes, der Lernentwicklung und der Fähigkeiten der Schülerin oder des Schülers unter Einbeziehung des Beratungsgesprächs mit den Erziehungsberechtigten.

Die Erziehungsberechtigten melden die Schülerin oder den Schüler für eine Schule der von ihnen gewählten Schulform an. Die weiterführende Schule unterrichtet die Grundschule über die Anmeldung.

Beratungsstellen

Im Kreis Borken besteht folgendes Angebot an außerschulischen Beratungsstellen für Rat suchende Eltern verhaltensauffälliger Kinder:

  1. Regionale Schulberatungsstelle für den Kreis Borken

Schulpsychologin Frau Gross

Burloer Str. 93

46325 Borken

Tel.: 02861/681-4258 dienstags 14.00 – 15.00 Uhr

  1. Psychologische Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

Wüllener Str. 80

48683 Ahaus

Tel.: 02561/40161

  1. Jugendamt Borken

Nebenstelle Stadtlohn, Frau Droste

Josefstr. 17

48703 Stadtlohn

Tel.: 02563/969816

Beurlaubungen

Kinder können aus wichtigem Grund bis zur Dauer eines Schuljahres vom Unterricht beurlaubt werden.

Die Entscheidung kann nur von der Schulleitung getroffen werden.

Der Beurlaubungsantrag ist frühzeitig schriftlich über die Klassenleitung an die Schulleitung zu stellen und ausführlich zu begründen.

Längerfristige Beurlaubungen bedürfen der Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde.

Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien dürfen Kinder nur beurlaubt werden, wenn die Beurlaubung ersichtlich nicht dem Zweck dient, die Schulferien zu verlängern, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen.

Büroangelegenheiten

Unsere Sekretärin, Frau Böckers, ist montags, dienstags, donnerstags und freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und anzutreffen. Wenn Sie also Bescheinigungen, An- und Abmeldungen oder sonstige Büroangelegenheiten erledigen möchten, ist es sinnvoll, dass Sie sich in der o. a. Zeit an Frau Böckers wenden. Unsere Telefonnummer: 516

D

Downloads

Hier finden Sie alle wichtigen Dokumente für den Schulalltag Ihres Kindes.

E

Einschulung

Der Einschulungstag ist der 2. Schultag nach den Sommerferien. Dieser Tag beginnt für die Schulneulinge und ihre Eltern mit einem gemeinsamen Gottesdienst in der Pfarrkirche. Anschließend findet eine kleine Feier in der Aula oder auf dem Schulhof statt. Im Anschluss findet eine Unterrichtsstunde in den Klassenräumen statt.

Elternsprechstunde

Alle Lehrerinnen und Lehrer unserer Schule legen eine wöchentliche Elternsprechstunde fest und teilen sie den Eltern mit. Um Voranmeldung wird gebeten.

Elternsprechtag

Pro Schulhalbjahr wird ein Elternsprechtag durchgeführt:

Im 1. Halbjahr: Ende November/ Anfang Dezember

Im 2. Halbjahr: Ende März/Anfang April

Entschuldigungen für Schulversäumnisse

Ist ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen zwingenden Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, benachrichtigen die Erziehungsberechtigten die Schule morgens vor Schulbeginn per Telefon (02568/516).

Bei Beendigung des Schulversäumnisses teilen die Erziehungsberechtigten der Schule schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. Bei einem längeren Schulversäumnis ist spätestens nach zwei Wochen eine Zwischenmitteilung vorzulegen.

F

Ferien

Die Ferien an den öffentlichen Schulen werden jährlich durch die Ferienordnung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung festgesetzt.

Den Schulen werden bewegliche Ferientage genehmigt, die die Schulkonferenzen selbst festlegen können.

Förderunterricht

Der Förderunterricht soll allen Schülerinnen und Schülern zugutekommen. Er trägt dazu bei, dass auch bei Lernschwierigkeiten die grundlegenden Ziele erreicht werden. Er unterstützt besondere Fähigkeiten und Interessen.

Förderverein

Unterstützt wird unsere Schule von dem tatkräftigen Förderverein. Unter der Leitung von Frau Fritsche wird z. B. für die Schülerinnen und Schüler im Schuljahresverlauf Spiel- und Lernmaterial angeschafft. Zudem organisiert der Förderverein Vortragsabende für Eltern und Interessierte oder auch Basare oder Flohmärkte. Der Jahresbeitrag liegt bei 10 Euro. Interessierte Eltern können sich stets mit in die Arbeit des Fördervereins einbringen. Der Kontakt zu Frau Fritsche wird über das Sekretariat bzw. die Schule hergestellt.

Freie Arbeit

In den Zeiten der „Freien Arbeit“ sollen die Kinder lernen, sich selbst Aufgaben zu stellen und für die Erledigung selbst verantwortlich zu sein.

Frühbetreuung

Für Kinder der OGS und der Betreuung 8-1 bieten wir eine Frühbetreuung ab 7.15 Uhr an.

Frühstückspause

Die sogenannte große Pause teilt sich in zwei Teile: in die Frühstückspause und die Spielpause auf dem Schulhof. Während der Frühstückspause bleiben die Kinder im Klassenzimmer, um in Ruhe ihr zweites Frühstück einnehmen zu können.

Es wäre toll, wenn die Eltern auf eine gesunde Ernährung achten!

Fundsachen

Immer wieder kommt es vor, dass Kleidungsstücke, Schmuckstücke oder auch Fahrradschlüssel verloren werden. Links neben dem Eingang zum Hauptgebäude finden Sie eine Fundkiste und eine Garderobe, an der gefundene Kleidungsstücke aufgehängt werden. Wertvolle oder zerbrechliche Gegenstände werden im Büro aufbewahrt.

G

Gottesdienst

Jeweils am Anfang und am Ende des Schuljahres und zu Beginn der Adventszeit findet in der Pfarrkirche St. Ludgerus für alle Kinder ein Gottesdienst statt.

Am Aschermittwoch und in der Kreuzwoche nehmen die Kinder des 3. und 4. Jahrgangs an einem Gottesdienst in der Kirche teil.

H

Hausaufgaben

Hausaufgaben ergänzen die schulische Arbeit. Sie können dazu dienen, das im Unterricht Erarbeitete einzuprägen, einzuüben und anzuwenden. In ihrem Schwierigkeitsgrad und Umfang müssen sie die Leistungsfähigkeit der Schüler berücksichtigen.

Die Schüler sollen fähig sein, die Hausaufgaben selbstständig, d.h. ohne fremde Hilfe, und in angemessener Zeit zu lösen. Hausaufgaben sollen so bemessen sein, dass sie, bezogen auf den einzelnen Tag, in folgenden Arbeitszeiten erledigt werden können:

  • für die Klassen 1 und 2 in 30 Minuten,
  • für die Klassen 3 und 4 in 45 Minuten.

An den Tagen, denen ein Feiertag folgt, werden grundsätzlich keine Hausaufgaben erteilt. Freitags werden in der Regel keine schriftlichen Hausaufgaben aufgegeben. Das Wochenende kann bei Bedarf dazu genutzt werden Unterrichtsstoff nachzubearbeiten.

Hausaufgabenbegleitung

Innerhalb der Offenen Ganztagsschule wird eine Hausaufgabenbegleitung von qualifizierten Fachkräften angeboten.

Hausmeister

Unser Hausmeister Herr Alfert ist in der Regel morgens ab 08:00 Uhr in der Schule unter Tel. Nr. 516 erreichbar. Da er für zwei Schulen zuständig ist, ist er nicht immer vor Ort. Unterstützt wird er von Herrn Mäßing.

Hitzefrei

Wird der Unterricht durch hohe Temperaturen in den Schulräumen stark beeinträchtigt, so entscheidet die Schulleiterin, ob „hitzefrei“ gegeben wird. Sie berät sich mit dem Lehrerrat und den anderen beiden Schulen der Gemeinde.

Da die Kinder an diesen Tagen eher (allerdings nie vor Ende der 4. Stunde) nach Hause kommen, müssen die Eltern im Vorfeld schriftlich ihr Einverständnis für diese Maßnahmen erklären.

K

Karneval

Wir feiern jedes Jahr in der Schule Karneval. Kostümiert erscheinen die kleinen (und großen) „Jecken“ in der Schule zum Spielen, Singen, Tanzen und Lachen. Nach der großen Pause erfolgt eine Polonaise mit allen Klassen durch die gesamte Schule.

Klassenpflegschaft

Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Erziehungsberechtigten der Schüler der Klasse und die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer mit beratender Stimme.

Die Klassenpflegschaft wählt aus dem Kreis der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres für dessen Dauer einen Vorsitzenden und den Stellvertreter.

In der Klassenpflegschaftsversammlung werden die Unterrichtsinhalte vorgestellt, Aktivitäten der Klasse besprochen (z. B. Ausflüge, Klassenfeste). Die gute Zusammenarbeit Elternhaus – Schule ist eine wichtige Voraussetzung für optimales Lernen eines jeden Kindes.

L

Leistungsbewertung

Zur Feststellung des individuellen Lernfortschritts sind nach Maßgabe der Lehrpläne kurze schriftliche Übungen zulässig. Schriftliche Arbeiten werden in den Klassen 3 und 4 in den Fächern Mathematik und Deutsch, ab dem Schuljahr 2010/2011 in der Klasse 3 und ab dem Schuljahr 2011/2012 in der Klasse 4 auch im Fach Englisch geschrieben.

In der Schuleingangsphase werden die Leistungen der Schülerinnen und Schüler ohne Noten bewertet.

→ s. Leistungskonzept der Schule

Lernbegleiter

Unser sog. Lernbegleiter (Ordner) ist ein wichtiges Instrument um den täglichen Austausch zwischen Schule, Eltern und OGS zu gewährleisten. Er beinhaltet u. a. alle wichtigen Kontaktdaten, unsere Schulordnung, Elterninformationen und die Notizen zu den Hausaufgaben.

Lernmittel

Alle Lernmittel, die von der Schule ausgeliehen werden, sind pfleglich zu behandeln und werden am Ende des Schuljahres wieder eingesammelt. Unsachgemäße Behandlung oder Verlust führen zu einer Verpflichtung zum Schadensersatz.

Lernmittelfreiheit

In Nordrhein-Westfalen gibt es eine eingeschränkte Lernmittelfreiheit. Rechtliche Grundlage dazu ist das Lernmittelfreiheitsgesetz. Für jeden Jahrgang ist ein Durchschnittsbetrag festgelegt. Der Eigenanteil der Eltern beträgt seit dem 01.08.2008 1/3 des Durchschnittsbetrags (12,00 €). Die Entscheidung darüber, welche Lernmittel von den Eltern zu beschaffen sind, trifft die Schulkonferenz.

N

Noten

Bezeichnung der Notenstufen: „sehr gut“ (1), „gut“ (2), „befriedigend“ (3), „ausreichend“ (4), „mangelhaft“ (5), „ungenügend“ (6)

  • Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht.
  • Die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.
  • Die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.
  • Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.
  • Die Note „mangelhaft“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
  • Die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

→ s. Leistungskonzept der Schule.

O

Offene Ganztagsschule (OGS)

Seit dem Schuljahr 2006/2007 ist die Alexander-Hegius-Grundschule eine Offene Ganztagsschule, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert und für Kinder mehr Bildungsqualität und Chancengleichheit sicherstellt. Im Jahr 2017 war die OGS maßgeblich dafür verantwortlich, dass wir als „Haus der Kleinen Forscher“ zertifiziert wurden.

Die Kosten betragen pro Schüler inklusive Essen 90,00 € (Vergünstigungen möglich). Alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler bleiben ein Jahr in der Offenen Ganztagsschule und werden von montags bis freitags bis ca. 16.00 Uhr betreut. Ansprechpartnerin ist Christiane Gausling als Koordinatorin.
Der Träger der OGS ist der JFB Stadtlohn.

R

Radfahrausbildung

Die Schülerinnen und Schüler des 4. Jahrgangs nehmen an einer Radfahrausbildung teil. Diese Ausbildung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil. Polizeibeamte unterstützen die Arbeit der Lehrpersonen.

Für die Teilnahme besteht Helmpflicht!

Vor Beginn der Ausbildung werden die Eltern auf einem Elternabend über Ziel und Umfang der Radfahrausbildung informiert

S

Schulsozialarbeit

Mein Name ist Freya Mels. Ich bin 30 Jahre alt und wohne in Stadtlohn.
Ich bin seit Oktober 2022 als Schulsozialarbeiterin in der Alexander Hegius Schule tätig. Ich habe an der Saxion Universität in Enschede Soziale Arbeit studiert und bin seit Juni 2021 in Deutschland staatlich anerkannte Sozialpädagogin.
Die Schulsozialarbeit gestaltet sich durch die und mit der Zusammenarbeit mit Kindern, Lehrern, Schulleitung, Eltern und Erziehungsberechtigen, sowie dem Fachpersonal aus der OGS. Sie dient präventiv, akut und im freiwilligen Setting zur Unterstützung im Schul- und Familienleben.
Für die Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrer bin ich Ansprechpartnerin für Wünsche, Fragen, Sorgen, Konflikte und schulische Angebote, wie z. B. AG´s, Sozialtraining und Kooperationsangebote, Klassenrat ….
Für Eltern und Erziehungsberechtigte stehe ich gerne unterstützend bei familiären und schulischen Herausforderung zur Seite und oder kann an weitere Unterstützungs- und Hilfsangebote vermitteln.
Gemeinsames Ziel von Schule und Schulsozialarbeit ist es, die Persönlichkeitsentwicklung der Schüler und Schülerinnen zu unterstützen und zu fördern, sie zu einem eigenverantwortlichen, demokratischen Handeln zu befähigen, mittels präventiver und intervenierender Angebote die sozialen Kompetenzen zu fördern, auf das Leben in der sozialen Gemeinschaft vorzubereiten und die Lern- und Lebensbedingungen stetig zu optimieren.

Haben Sie Gesprächsbedarf?

Sprechen Sie mich gerne an und vereinbaren ein Gesprächstermin.
Sie können mich telefonisch über die Nummer: 0171-2693304 oder per E- Mail: freya.mels@ahs-heek.de erreichen. Wenn Sie mich telefonisch nicht erreichen können, sprechen Sie gerne auf die Mailbox. Ich rufe zurück.
Ich unterliege in allen Gesprächen der Schweigepflicht.

Schule von „8 bis 1“ = 8:00 Uhr bis 13:0 Uhr (Übermittagsbetreuung)

Seit dem 01.08.2001 führt die Alexander-Hegius-Schule die Betreuungsmaßnahme „Schule von 8 bis 1 Uhr“ durch. Frau Rosery betreut die Gruppe.

Betreuungsangebote, die Teil des schulischen Konzepts sind und an denen Erziehungsberechtigte ihre Kinder unmittelbar vor und nach dem Unterricht freiwillig teilnehmen lassen, sollen dazu beitragen, vor allem die Situation von Kindern berufstätiger Eltern oder Alleinerziehender zu erleichtern.

Das Angebot kann Spiel, Sport, Ruhepausen, Anregungen für gemeinsames und eigenständiges Tun sowie Gelegenheit zur Erledigung der Hausaufgaben umfassen.

Die Eltern müssen sich mit 29,50 € monatlich an den Kosten beteiligen (beim 1. Kind).

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz besteht an unserer Schule aus je sechs Eltern- und Lehrervertretern. Die Elternvertreter werden von der Schulpflegschaft gewählt. Unter dem Vorsitz der Schulleiterin berät und entscheidet die Schulkonferenz über wesentliche Angelegenheiten der Schule und des Schullebens.

Schulpflegschaft

Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. Die stellvertretenden Vorsitzenden der Klassenpflegschaften können mit beratender Stimme an den Sitzungen der Schulpflegschaft teilnehmen. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter werden von der Schulpflegschaft für die Dauer eines Schuljahres gewählt. Die Erziehungsberechtigten werden durch die Schulpflegschaft vertreten. Der Vorsitzende der Schulpflegschaft ist Mitglied der Schulkonferenz, sofern er oder sie dies nicht ablehnt. Unsere Schulpflegschaftsvorsitzende ist Frau Kemper. Sie wird von Frau Pierk vertreten.

Schulärztliche Untersuchungen

Alle Schüler werden in der Regel einmal jährlich vom Schulzahnarzt während der Unterrichtszeit untersucht. Die Erziehungsberechtigten der behandlungsbedürftigen Schüler erhalten eine schriftliche Mitteilung mit der Empfehlung, die Behandlung bei einem Zahnarzt ihrer Wahl durchführen zu lassen.

Schwimmunterricht

Für unsere Schule stehen im Aquahaus in Ahaus etwa 30 Minuten Schwimmzeit pro Woche zur Verfügung. Der Schwimmunterricht wird im 3. Jahrgang erteilt.

Stundentafel

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat für die Grundschule folgende Stundentafel festgelegt:

Gültig ab 01.02.2009:

Klassen

Wochenstunden gesamt

Schuleingangsphase

1. Jahr          2. Jahr

21-22              22-23

Klasse

3

25-26

Klasse

4

26-27

Deutsch,

Sachunterricht,

Mathematik

Förderunterricht

                 12 14-15 15-16
Kunst/Musik                  3-4 4 4
Englisch                  2* 2 2
Religionslehre                  2 2 2
Sport                  3 3 3

*) beginnend im 2. Halbjahr des 1. Jahres

Von der für die einzelnen Fächer oder Fächergruppen angegebenen Anzahl der Schülerwochenstunden kann die Schule in begründeten Fällen abweichen.

T

U

Übergang zu den weiterführenden Schulen

In unserem Einzugsbereich gibt es folgende weiterführende Schulformen: Sekundarschule, Gesamtschule, Realschule und Gymnasium.

Die weiterführenden Schulen unterrichten die Grundschule über die Anmeldung.

Unterrichtsbesuche durch Eltern

Selbstverständlich dürfen Eltern jederzeit am Unterricht ihres Kindes teilnehmen. Wir bitten um vorherige Anmeldung bei der Lehrkraft.

Unterrichts- und Pausenzeiten

Ab 7.50 Uhr werden die Schüler auf dem Schulhof beaufsichtigt. Der Unterricht beginnt offiziell um 8.05 Uhr. Um 8.00 Uhr erfolgt ein erstes Klingeln, spätestens dann dürfen die Kinder in ihren Klassen. Meistens ist dies schon eher der Fall. Die Klassenlehrerinnen vereinbaren hierzu mit den Kindern ein verbindliches Zeichen.

Es gelten folgende Unterrichts- und Pausenzeiten:

    1. Stunde:                      8.05 Uhr   –    8.50 Uhr
    1. Stunde:                      8.50 Uhr   –    9.35 Uhr

Frühstückspause:            9.35 Uhr   –    9.45 Uhr

Spielpause:                     9.45 Uhr   –  10.05 Uhr

    1. Stunde:                     10.05 Uhr   –  10.50 Uhr
    1. Stunde:                     10.50 Uhr   –  11.35 Uhr

Pause:                           11.35 Uhr   –  11.50 Uhr

    1. Stunde:                    11.50 Uhr   –  12.35 Uhr

Pause:                          12.35 Uhr   –  12.40 Uhr

    1. Stunde:                    12.40 Uhr   –  13.25 Uhr

Bei Regenwetter verbringen die Kinder die Pausen im Klassenraum.

V

Verkehrserziehung

Die Verkehrserziehung im Primarbereich soll die Kinder befähigen, sich als Fußgänger und Radfahrer verkehrsgerecht zu verhalten. Bei der Verkehrserziehung ist die besondere Mitwirkung der Eltern erforderlich. Kinder der 1. und 2. Klasse sollten nicht allein mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Der Tornister beeinflusst das Gleichgewicht und damit die Fahrsicherheit.

Versetzung

Die Schülerinnen und Schüler gehen ohne Versetzung vom ersten Schulbesuchsjahr in das zweite Schulbesuchsjahr über. Der Übergang in die Klassen 3, 4 und 5 beruht auf einer Versetzung.

Die Grundschule hat ihren Unterricht so zu gestalten, dass die Versetzung der Regelfall ist. Schülerinnen und Schüler, deren Versetzung gefährdet ist, erhalten zum Ende des Schulhalbjahres eine individuelle Lern- und Förderempfehlung. Erkannte Lern- und Leistungsdefizite sollen durch entsprechende Förderung bis zur Versetzungsentscheidung unter Einbeziehung der Eltern behoben werden.

Die Versetzungskonferenz beschließt nach Anhörung der Eltern oder auf deren Antrag,

  1. eine Schülerin oder einen Schüler vom ersten Schulbesuchsjahr in die Klasse 3 zu versetzen, wenn sie oder er dafür geeignet ist,
  2. dass eine Schülerin oder ein Schüler ein drittes Jahr in der Schuleingangsphase verbleibt, wenn sie oder er noch nicht für die Klasse 3 geeignet ist.

Eine Schülerin oder ein Schüler wird in die Klassen 3, 4 und 5 versetzt, wenn in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Sie oder er wird auch dann versetzt, wenn auf Grund der Gesamtentwicklung zu erwarten ist, dass in der nächsthöheren Klasse eine hinreichende Förderung und eine erfolgreiche Mitarbeit möglich sind. Schülerinnen und Schüler, die nicht versetzt worden sind, erhalten zum Ende des Schuljahres ebenfalls eine individuelle Lern- und Förderempfehlung. Eine Schülerin oder ein Schüler kann auf Antrag der Eltern im Verlauf des Schuljahres von der Klasse 3 in die Schuleingangsphase, von der Klasse 4 in die Klasse 3 zurücktreten, wenn sie oder er in der bisherigen Klasse nicht mehr erfolgreich mitarbeiten kann. Darüber entscheidet die Versetzungskonferenz. Zum nächsten Versetzungstermin wird eine Versetzung nicht erneut ausgesprochen. Der Rücktritt ist der Nichtversetzung vorzuziehen. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer berät die Eltern mit diesem Ziel. Über den Antrag der Eltern entscheidet die Versetzungskonferenz der abgebenden Klasse. Ein Kind, das drei Jahre die Schuleingangsphase besucht hat, kann nicht aus der Klasse 3 in die Schuleingangsphase zurücktreten.

Versicherung: Schülerunfallversicherung

Auf dem Schulweg und in der Schule sind alle Kinder durch die Schülerunfallkasse versichert. Das gilt ebenfalls für alle schulischen Veranstaltungen. Diese gesetzliche Unfallversicherung bezieht sich auf Personenschäden, nicht auf Sachschäden.

Z